Asbestsanierung

Unser Unternehmen demontiert und entsorgt fachgerecht asbestfaserhaltige Dach- oder Fassadenplatten.

Diese Arbeiten unterliegen der TRGS 519 (Technische Regel für den Umgang mit Gefahrstoffen) sowie der Gefahrstoffverordnung.

Die TRGS 519 regelt alle notwendigen Massnahmen der Demontage, des persönlichen Gesundheitschutzes sowie den Schutz der Umwelt.

Nach TRGS 519 muss zum Beispiel die Demontage beim staatlichen Amt für Umweltschutz angemeldet werden, die Mitarbeiter müssen Atemschutz und Schutzanzug tragen sowie die Entsorgung des Sondermülls.

Unsere Mitarbeiter sind entsprechend geschult diese Arbeiten fachgerecht auszuführen.

Bitte beachten Sie bei Angeboten die Einhaltung dieser Regeln sowie der Unfallverhütungsvorschriften (Gerüst/ Fangnetze) da auch Sie als Auftraggeber nach Baustellenverordnung für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sind.

Lassen Sie sich von uns beraten.

Asbestfaserzement-Wellplatten, verlegt auf Betonpfetten.

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Demontage der Wellplatten nach TRGS 519 und Verlegung einer 30mm starken Vollschalung mit Trennlage.

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Montage einer neuen Regenrinne und Herstellen einer 2 lagigen bituminösen  Dachabdichtung.

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Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Wünschen an:    info@dach-und-solar.de
Copyright © Stefan Küppers                                                                                       Stand: 31. Mai 2011